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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 31-07-2023)

für die Vermietung des Ferienhauses 99 (resp. 99Inn ),  Zuiderdiepstraatweg 2, NL-3251 LW Stellendam, Niederlande, im "Buitenplaats Onderdemolen".

  

§ 1 Vermieter: 

Das Ferienhaus 99, im "Buitenplaats Onderdemolen" wird von dem alleinig Nutzungsberechtigten: Marco Tillmann, Zuiderdiepstraatweg 2, 3251 LW Stellendam, nachfolgend Vermieter genannt, zu Erholungszwecken vermietet.

 

Die Adresse des Ferienhauses 99 (resp. 99Inn ) lautet: 

Ferienhaus 99 (resp. 99Inn ), Zuiderdiepstraatweg 2, NL-3251 LW Stellendam, Niederlande, im "Buitenplaats Onderdemolen".

 

§ 2 Buchung: 

2.1 Sofern die Buchung direkt über ein Online-Portal erfolgt ist, gelten diese AGB´s als vom Mieter gelesen und anerkannt.

 

2.2 Bei Buchungen über den Vermieter, macht dieser dem Mieter ein Angebot in Form des zugesandten Mietvertrages. Die Buchung der Ferienwohnung ist verbindlich, sobald der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mietvertrag beim Vermieter eingegangen ist. Der Erhalt des Mietvertrages wird auf Wunsch schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB als verbindlich an. 

Die Buchung des Ferienhauses ist ausschließlich zu Erholungszwecken gestattet. Eine Buchung zu anderen Zwecken - speziell Unterbringung von Monteuren, Saisonarbeitern, etc. oder für das Abhalten von Feiern ist nicht gestattet.

 

2.3 Bei der telefonischen Buchung oder Buchung über Onlineportale kommt der Vertrag durch Abgabe der gegenseitigen Willenserklärung am Telefon oder per elektronische schriftliche Übermittlung und die telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.

 

2.4 Die Ferienwohnung darf höchstens mit 5 Personen genutzt werden.  - Besucher, die übernachten, sind beim Vermieter anzumelden. Das ist erforderlich, um die Auflagen der Rettungs- und Notfallpläne zu erfüllen. - Dadurch entstehen keine weiteren Kosten.

 

§ 3 Mietzahlung: 

In aller Regel muss eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtmietkosten umgehend nach Erhalt des Mietvertrages geleistet werden. Die Rest-Zahlung ist spätestens 4 Wochen vor der Anreise nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Bankkonto des Vermieters fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis umgehend zu überweisen ggf. dem Vermieter in bar zu bezahlen.

 

§ 4 Nebenkosten / Kurtaxe:

Die Nebenkosten für Wasser, Gas und Strom sowie Stellplatz sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung, Schlüsselservice, sowie ggf. Internetzugangsgebühren werden gesondert berechnet. Bettwäsche und Handtücher sind selbst mitzubringen.

 

§ 5 Schlüsselübergabe :

5.1 Der Mieter erhält die Wohnungsschlüssel für die Schließanlage (1 St.) sowie den Schlüssel für die Schrankenanlage (1 St.) vom Vermieter auf dem Postweg zugesandt oder persönlich übergeben.

 

5.2 Der Mieter ist nicht befugt, weitere Schlüssel für das Mietobjekt anzufertigen. 

 

5.3 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das Ferienhaus und/oder die Ferienanlage mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch unberechtigte Dritte besteht. Im Interesse der Sicherheit müssen in solchen Fällen alle Schlösser und Schlüssel ausgetauscht werden.

 

5.4 Der Mieter ist verpflichtet, einen Verlust des Schlüssels sofort dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten zur Wiederherstellung der Sicherheit in vollem Umfang zu tragen.

 

5.5 Die Schlüssel sind unverzüglich nach der Abreise per erhaltenem Rücksendeumschlag zurück zu senden oder persönlich beim Vermieter abzugeben. (Weitere, in der Wohnung vorhandene Schlüssel sollen in der Wohnung verbleiben). 

§ 6 An- und Abreise:

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung nicht pünktlich um 15.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag muss die Wohnung ab 10 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Die Wohnung muss besenrein übergeben werden. Die Geschirrreinigung und Abfallentsorgung  ist nicht in der Endreinigung enthalten und muss vom Mieter durchgeführt werden.

 

§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung: 

7.1 Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen. 

 

7.2 Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Reinigung, Ordnung und Lüftung der Räume zu sorgen.

 

7.3 Instandhaltung, Schäden am Mietobjekt

Der Mieter ist für alle zum Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner Obhutspflicht für fremd gemietetes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden sowie übermäßige Abnutzung und das Einschleppen von Ungeziefer aufzukommen, die während seines Aufenthaltes im und am Mietobjekt entstehen – dies gilt auch für Schäden durch fahrlässiges Offenlassen von Türen und Fenstern etc.. Schäden am Mietobjekt sind umgehend – nicht erst bei der Abreise – beim Vermieter anzuzeigen. Ebenfalls ist evtl. im Mietobjekt auftretendes Ungeziefer unverzüglich anzuzeigen. Alle einfachen Schäden sind - soweit möglich - spätestens zum Zeitpunkt der Abreise zu beheben/ersetzen.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. 

 

7.4 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

§ 8 Rauchen:

Das Rauchen im Ferienhaus ist nicht gestattet. Der Mieter kann ggf. den  Garten nutzen. Die Zigaretten bitte nur im Hausmüll entsorgen und nicht in den Garten werfen.

 

§ 9 Haustiere:

Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art in das Ferienhaus ist nicht gestattet.

 

§ 10 Internetnutzung:

Das zur Verfügung stellen eines Internetzugangs ist KEIN Bestandteil des Mietvertrages sondern erfolgt auf freiwilliger Basis durch den Vermieter. Der Zugang ist in dem Fall für den Mieter kostenfrei. Der Mieter hat keinen Anspruch auf bestimmte Leistungsmerkmale, Bitraten oder ständige Verfügbarkeit. Sollte es zu system- oder wartungsbedingten oder sonstigen Ausfällen des Internetzugangs kommen, haftet der Vermieter nicht für eventuelle Nachteile des Mieters. 

Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen. Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muss die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.

§ 11 PKW-Stellplatznutzung:

11. 1 Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm vermieteten Stellplatz - direkt am Haus - zu benutzen und auf diesem Stellplatz außerdem nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen. Weitere Stellplätze stehen auf dem großen Parkplatz an der Hauptstraße kostenlos zur Verfügung. - Bitte beachten: Die Benutzung der Parkplätze direkt vor dem Hallenbad ist nicht gestattet!

 

11.2 Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde, sind zu beachten.

 

11.3 Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

11.4 Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den bestehenden Regelungen ausgeführt wird.

 

11.5 Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.

 

§ 12 Gartennutzung:

Der Garten sowie das Mobiliar steht allen Mietern zur Verfügung.

 

§ 13-A Übertragung auf Dritte:

Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus der Buchungsbestätigung durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung durch den Vermieter möglich. Das Mietobjekt darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.

 

§ 13-B Rücktritt vom Vertrag:

13-B.1 durch den Mieter

Eine Erstattung des Mietpreises bei Nichtantritt wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfall oder Todesfall, Pandemien oder anderen 

unvorhersehbaren Ereignissen erfolgt - sofern nicht gesetzlich geregelt - ausschließlich nach den Bedingungen dieser AGB. 

Ein notwendiger Rücktritt von der Buchung muss schriftlich mitgeteilt werden.

Bei einem Rücktritt von der Buchung hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

bis zum 35. Tag vor Mietbeginn 15% des Mietpreises

bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises

bis zum 11. Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

danach bis zu 100%.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen! z.B. bei www.check24.de oder einem Automobilclub.

 

13-B.2 durch den Vermieter

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Feriengastes, insbesondere Verstöße gegen die Mietvereinbarung sowie der Platz- und/oder Hausordnung der Ferienanlage Buitenplaats Onderdemolen sowie nachhaltigen Störungen des Hausfriedens – jeweils nach vorausgegangener Abmahnung durch den Vermieter oder einen von ihm beauftragten Dritten, beispielsweise Personal der Ferienanlage.

Wenn in Folge des Eintritts unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht beeinflussbarer Umstände (Hochwasser, Brand, Sturm, Pandemie o.a. Ereignisse oder Elementarschäden) die Nutzung des Mietobjektes unmöglich geworden ist.

 

13-B.3 in gegenseitigem Einvernehmen

Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.

 

§ 14 Haftung des Vermieters:

Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Mietobjekts entstehen. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Vermieters für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts nach landesüblichen Maßstäben. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.

 

§ 15 -entfallen -

 

§ 16 Schriftform:

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen haben nur Bestand, wenn sie schriftlich fixiert wurden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Unterzeichnung des Mietvertrages oder der Online-Buchung.

 

§ 17 Gerichtsstand:

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien der Wohnort des Vermieters.

 

§ 18 Salvatorische Klausel:

Sollte eine der zuvor beschriebene Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

 

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